Telematikinfrastruktur (TI)
Telematik Infrastruktur – Aktuelle Projekte
- eAU – elektronische Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung
- ePA – elektronische Patientenakte
- eAB – elektronischer Arztbrief
- NFDM - Notfalldatenmanagment
- eMP – elektronischer Medikationsplan
- KIM – Kommunikation im Medizinwesen
- eRezept – elektronisches Rezept
- Signaturverfahren
- Zuordnung Signaturvarianten zu Verfahren
eAU – elektronische Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung
Projektstart zum 01.10.2021 – Übergangsfrist bis 31.12.2021
Voraussetzungen für die eAU:
- Telematik Infrastruktur / Konnektor
- Installiertes KIM-Modul für CGM M1 PRO
- Vorhandene KIM-E-Mail-Adresse - zu buchen unter:
www.mathol.de/kim - eingerichtete KIM Kommunikation
- CGM Update 25.4.0
Einführungsvideo und KV Informationen
Unter nachfolgendem Link finden Sie ein Video zum Handling in CGM M1 PRO
CGM M1 Pro eAU
FAQ zu o. g. Thema können Sie hier herunterladen.
FAQ eAU CGM M1 Pro
Die Moduldokumentation zur Bedienung in CGM M1 PRO finden Sie hier
ePA – elektronische Patientenakte
Projektstart zum 01.10.2021
Voraussetzungen für die ePA:
- Telematik Infrastruktur / Konnektor
- Installiertes ePA-Modul für CGM M1 PRO
- Der Patient benötigt die freigeschaltete ePA-APP seiner Krankenkasse auf seinem Smartphone und die PIN seiner Versichertenkarte
- CGM Update 25.4.0
Einführungsvideo und KV Informationen
Unter nachfolgendem Link finden Sie ein Video zum Handling in CGM M1 PRO
CGM M1 Pro ePA
Die Moduldokumentation zur Bedienung in CGM M1 PRO finden Sie hier
eAB – elektronischer Arztbrief
Voraussetzungen für die eAB:
- Telematik Infrastruktur / Konnektor
- Installiertes KIM-Modul für CGM M1 PRO
- Vorhandene KIM-E-Mail-Adresse - zu buchen unter:www.mathol.de/kim
- eingerichtete KIM Kommunikation
CGM M1 Pro eAB
Die Moduldokumentation zur Bedienung in CGM M1 PRO finden Sie hier
NFDM - Notfalldatenmanagment
Voraussetzungen für das NFDM:
- Telematik Infrastruktur / Konnektor
- Installiertes NFDM-Modul für CGM M1 PRO
- Patient muss seine eGK dabei haben, damit man hierauf den NFDM anlegen kann
NFDM Training Oktober, November, Dezember
Unter nachfolgendem Link finden Sie ein Video zum Handling in CGM M1 PRO
CGM M1 Pro NFDM
Die Moduldokumentation zur Bedienung in CGM M1 PRO finden Sie hier
Damit Sie Ihre Patienten schon auf den NFDM vorbereiten, finden Sie hier entsprechende Flyer, die Sie mit Ihren Praxisdaten ergänzen können und dann in Ihrem Wartezimmer zur Information der Patienten auslegen können. So kann die Ansprache direkt zum Patienten stattfinden und der Patient spricht Sie dann an.
eMP – elektronischer Medikationsplan
Voraussetzungen für den eMP:
- Telematik Infrastruktur / Konnektor
- Installiertes eMP-Modul für CGM M1 PRO
- Der Patient benötigt die PIN seiner Versichertenkarte
CGM M1 Pro eMP
Die Moduldokumentation zur Bedienung in CGM M1 PRO finden Sie hier
Damit Sie Ihre Patienten schon auf den eMP vorbereiten, finden Sie hier entsprechende Flyer, die Sie mit Ihren Praxisdaten ergänzen können und dann in Ihrem Wartezimmer zur Information der Patienten auslegen können. So kann die Ansprache direkt zum Patienten stattfinden und der Patient spricht Sie dann an, wenn er sich auch die PIN bei der Kasse angefordert hat.
KIM – Kommunikation im Medizinwesen
Voraussetzungen für den KIM:
- Telematik Infrastruktur / Konnektor
- Freigeschaltete KIM-Modulschnittstelle in CGM M1 PRO
- gebuchten E-Mail-Account für eine KIM E-Mail-Adresse unter:
www.mathol.de/kim
(bitte hier im Warenkorb, bei Gutscheincode: mathol eingeben, denn erhalten Sie mind. 1 Freimonat in der Berechnung)
- eAB – elektronischer Arztbrief
- eAU – elektronische AU
- eRezept – elektronisches Rezept (ab 01.01.2022)
eRezept – elektronisches Rezept
eRezept Start ab 01.01.2022
Voraussetzungen für das eRezept:
- Telematik Infrastruktur / Konnektor
- Installiertes KIM-Modul für CGM M1 PRO
- Vorhandene KIM-E-Mail-Adresse - zu buchen unter:
www.mathol.de/kim - eingerichtete KIM Kommunikation
- CGM Update 26.1.0
KBV Informationen
Unter nachfolgendem Link finden Sie ein Video zum Handling in CGM M1 PRO
CGM M1 PRO Rezept
Die Moduldokumentation zur Bedienung in CGM M1 PRO finden Sie hier
Signaturverfahren
Beim Signieren einer z. B. eAU sind folgende Signiervarianten zu unterscheiden:
Einzelsignatur:
Sie erstellen z. B. eine eAU in gewohnter Art und Weise. Beim Druck wird geprüft, ob ein eHBA erkannt wird. Wenn ja, werden Sie automatisch über das Display des Kartenterminals aufgefordert, die Signier-PIN einzugeben. Die eAU wird in diesem Fall anschließend versendet, außerdem erfolgt ein Ausdruck für den Arbeitgeber und den Patienten.Stapelsignatur:
Wenn Sie sich dazu entscheiden, die Signatur und somit auch den Versand zu einem späteren Zeitpunkt durchzuführen, legen sie die eAU sozusagen "auf Stapel". Hierzu dient die Checkbox innerhalb z. B. der eAU am unteren Formularrand. Ist der Haken gesetzt, werden in diesem Fall ein Exemplar für den Arbeitgeber und ein Exemplar für den Patienten gedruckt. Gleichzeitig wird die eAU auf den Stapel gelegt, welcher über das ePostfach geöffnet werden kann. Das ePostfach erreichen Sie in der Rezeption oder Karteikarte über das Menü Online|ePostfach. Liegen eAUs auf dem Stapel, werden diese später signiert und an den Kostenträger elektronisch versendet wird. Die Signatur läuft dann folgendermaßen ab: Sie öffnen innerhalb der Rezeption oder Karteikarte das ePostfach über Online|ePostfach. Selektieren Sie nach "eAU/KIM". Setzen Sie dazu bitte am Ende aller eAUs, die Sie signieren möchten, einen Haken oder wählen über "alle" die Option, sofort alle eAUs zu markieren. Über den Button "Signieren und Versenden" starten Sie den Vorgang. Geben Sie Ihre PIN am Kartenterminal ein. Alle zuvor selektierten eAUs werden an den jeweiligen Kostenträger versendet. Bei einem ordnungsgemäßen Versand an den Kostenträger erfolgt hierüber dann ausschließlich der Druck des Exemplars für den Arbeitgeber und den Patienten.
Komfortsignatur:
Diese ist noch nicht Inhalt von 25.4.0 - die Umsetzung erfolgt zu einem späteren Zeitpunkt. Bei der Komfort-Signatur können Sie künftig eine bestimmte Anzahl (250) von Signaturen durchführen oder über einen Zeitraum bis zu 24 Std. die eigene Signatur freigeben, müssen aber Ihre PIN nur einmalig eingeben. Dies wird voraussichtlich in einem Sonderupdate Ende Oktober nachgeliefert. Wichtig, hierzu ist eine Umfangreiche Konfiguration Ihrer EDV-Anlage im Bereich des Netzwerks noch nötig, da hierzu TSL-Verschlüsselung im gesamten Netzwerk und jedem Client zu aktivieren ist. Daher bitte rechtzeitig mit dem Vertrieb von MATHOL Systemhaus e. K. in Verbindung setzen, damit wir dies besprechen können.
Zuordnung Signaturvarianten zu Verfahren
Welche Signaturtypen bieten sich für welche Aktion an:
NFDM:
Hier geht nur die Einzelsignatur – d. h. der Patient steckt seine eGK in das Kartenterminal an Ihrem Arbeitsplatz und Sie stecken den eHBA und geben Ihre PIN ein.
eAU:
Hier geht die Einzelsignatur, Stapelsignatur und die Komfortsignatur. Es bietet sich meist die Stapelsignatur an, da der Gesetzgeber vorgesehen hat, dass die eAU tagesaktuell an die Kasse zu übermitteln ist. Daher kann man die eAU’s ausstellen und zwischendrin, die Signatur und den Versand anstoßen. Besonderheit: bei einer Praxis mit mehreren Ärzten, ist nicht zwingend die Signatur des ausstellenden Arztes nötig, es kann jeder Arzt der Praxis signieren und/oder versenden. Bzw. kann auch der Versand durch die SMC-B und KIM-Praxisadresse angestoßen werden vom Praxisteam. Hinweis: CGM M1 PRO fragt auch beim Beenden des CGM M1 PRO nach, wenn noch offene eAU’s zum Versand anstehen. So geht kein Versand verloren.
eAB:
Hier geht die Einzelsignatur. Stapelsignatur und Komfortsignatur sind hierzu noch geplant
eMP:
Hier ist keine Signatur erforderlich.
Übersicht über die versch. Themen rund um die neuen Mehrwertanwendungen:
- Der Heilberufsausweis (eHBA) – fast in allen KV-Gebieten bestellbar
- Versichertenstammdatenmanagement (VSDM) – bereits seit 2017 bewährt
- Notfalldatenmanagement (NFDM) – Seit Oktober 2020 installierbar
- Elektronischer Medikationsplan (eMP) – Ab Mitte November 2020 Lieferbar
- Elektronischer Arztbrief (eAB) – Start für kleine Praxen ab November 2020
- Kommunikation im Medizinwesen (KIM)- Start für kleine Praxen ab November 2020
- elektronische Patientenakte (ePA) – Start zum 01.01.2021
- elektronische Arbeitsunfähigkeit (eAU) – Start zum 01.02.2021 / Verpflichtend 01.10.2021
- Datenschutz
Der Heilberufsausweis (eHBA)
Mit dem Heilberufsausweis weisen sich Vertreter von Heilberufen wie Ärzte, Zahnärzte, Psychotherapeuten oder Apotheker für besonders geschützte Daten oder Dienste im digitalen Gesundheitsnetz aus. Die CGM arbeitet in Bezug auf die Beschaffung der Komponenten eHBA und SMC-B eng mit einem erfahrenen Partner zusammen – der Bundesdruckerei. Die Bundesdruckerei verfügt ebenso wie die CGM über fundiertes Wissen aus vielen tausend erfolgreichen und pünktlichen TI-Installationen bzw. Produktionsprozessen.
Aber hier geht es nicht nur um das „ausweisen“ sondern Sie haben bisher mit einem Stift ein Dokument „unterschrieben“. Im digitalen Verfahren geht dies so nicht mehr und hier greift dann der eHBA mit seiner PIN und ersetzt somit den Vorgang der Unterschrift.
Der Weg zu Ihrem eHBA:
- Einwahl in das Weiterbildungsportal der Landesärztekammer mit Ihren persönlichen Zugangsdaten.
- Hier den Link aufrufen für Antrag des eHBA.
- Dann bei der Auswahl der Anbieter bitte auswählen:
D-Trust – ein Unternehmen der Bundesdruckerei
Dies ist der Anbieter den die meisten Kunden schon bei der Belieferung der SMC-B gewählt haben. - Von hier werden Sie dann weitergeleitet in das Portal der Bundesdruckerei und stehen dann hier in einem „vorbefüllten Antrag“.
- Nun gilt es gemäß der Anleitung (Anleitung eHBA Bundesdruckerei) diesen auszufüllen und den Antrag abzuschließen.
- Zwischendurch ganz wichtig, bitte den von uns übermittelten Bestellcode für die Bundesdruckerei eingeben.
Sollte durch springen in der Maske dieser einmal defekt gehen und nicht mehr funktionieren oder Sie brauchen für weitere Ärzte noch Codes, so können Sie dies unter 06432-9197-31 oder Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein! anfordern.
Mit der Eingabe des Bestellcodes wird der Antrag mit der CGM gekoppelt, was ggf. Nachfragen und Rückfragen optimiert. - Anschl. wird der Antrag noch ausgedruckt, ggf. mit einem Zusatzformular für die Identifizierung in der nächsten Postfiliale.
- Anschl. alles zur Post geben und an D-Trust schicken.
- Innerhalb von ca. 2 – 3 Wochen erfolgt dann der Versand an den Arzt.
- Anschl. kommt ca. 3 Tage später der PIN-Brief.
- Und dann bitte den Erhalt im Portal von D-Trust noch mal bestätigen, damit die Karte aktiviert wird.
Nun gilt es die Karte mit einer der versch. neuen Medizinischen Mehrwertanwendungen in der TI in Betrieb zu nehmen: NFDM, KIM, eAB, ePA, eAU usw.
Versichertenstammdatenmanagement (VSDM) (bereits seit 2017 im Einsatz)
Daten auf eGK aktualisieren
Die erste Anwendung der elektronischen Gesundheitskarte ist das Versichertenstammdatenmanagement, kurz VSDM:
Beim Einlesen der elektronischen Gesundheitskarte erfolgt im Hintergrund ein automatisierter Online-Abgleich zwischen Leistungserbringer und der jeweiligen Krankenkasse hinsichtlich der Richtigkeit und Vollständigkeit der auf der Karte gespeicherten Versichertendaten. Falls nötig, werden die Versichertendaten auf der eGK durch Überschreiben im Lesegerät aktualisiert. Es ist nicht mehr wie bisher notwendig, dass der Patient bei Umzug oder Heirat kostenpflichtig eine neue eGK von seiner gesetzlichen Krankenversicherung erhält oder dass der Leistungserbringer auf die Änderung des Versichertenstatus aufmerksam gemacht werden muss.
Notfalldatenmanagement (NFDM)
Beim Notfalldatenmanagement werden Medikation, Diagnosen und weitere Informationen, die bei einem Notfall für die behandelnden Ärzte relevant sein können, auf der eGK gespeichert. Voraussetzung für die Dokumentation auf der Karte ist die Zustimmung des Patienten. Aber nicht nur für einen Notfall sind diese Daten wichtig: Dieser Patienten-Steckbrief steht nach Zustimmung des Patienten z.B. auch für die fundierte Beratung in der Apotheke oder für die Erstbehandlung unbekannter Patienten zur Verfügung. Die Speicherung der Notfalldaten auf der elektronischen Gesundheitskarte wird Ärzten, Zahnärzten und Apothekern künftig helfen, die richtigen Entscheidungen noch schneller und fundierter zu treffen.
Hierzu gibt es im EBM versch. neue Ziffern die extrabudgetär in die Abrechnung gehen: (besonders zu beachten ist die 01641, die von der KV zu jedem Schein angesetzt wird, da es sich um eine Verwaltungspauschale handelt)
GOP | Bewertung | Hinweise |
---|---|---|
GOP 01640 – Anlage des Notfalldatensatzes | 80 Punkte (2020: 8,79 €) (bzw. für ersten 12 Monate verdoppelt: 17,58 €) | kann nur berechnet werden, wenn auf der eGK noch kein Notfalldatensatz mit medizinisch relevanten Informationen vorhanden ist und notfallrelevante I nformationen existieren (Diagnose, Befunde, Medikation u. ä.) einmal im Krankheitsfall ist nur von Vertragsärztinnen und -ärzten berechnungsfähig, die durch Diagnostik und/oder Therapie ein umfassendes Bild zu Befunden, Diagnosen und Therapiemaßnahmen der Person haben bzw. infolge einer krankheitsspezifischen Diagnostik und/oder Therapie über notfallrelevante Informationen zur Person verfügen Nachtrag (20.10.2020) für 12 Monate wird dieser Betrag noch mal verdoppelt. (Oktober 2020 bis September 2021) |
GOP 01641 – Überprüfung und Aktualisierung des Notfalldatensatzes | 4 Punkte (2020: 0,44 €) | Zuschlag zu allen Versicherten-, Grund- und Konsiliarpauschalen mit persönlichem Arzt-Patienten-Kontakt einmal im Behandlungsfall wird von KV automatisch hinzugefügt |
GOP 01642 – Löschen des Notfalldatensatzes | 1 Punkt (2020: 0,11 €) | einmal im Behandlungsfall auf Wunsch der Patientin oder des Patienten zur Dokumentation, dass eine Löschung erfolgt ist |
Weitere Informationen zum NFDM erhalten Sie hier:
- Checkliste: NFDM anlegen [0,2 MB, PDF]
- Checkliste: NFDM auslesen [0,3 MB, PDF]
Gerne auch für Ihre Praxis/Wartezimmer: (zur Information Ihrer Patienten)
- Ihr Plakat für das Wartezimmer im Format A3 [2,5 MB, PDF]
- Ihr Plakat für das Wartezimmer im Format A3 – editierbar [2,9 MB, PDF] (tragen Sie Ihre Praxisdaten ein)
- Ihr Flyer für das Wartezimmer A4 [2,2 MB, PDF]
- Ihr Flyer für das Wartezimmer A4 – editierbar [2,6 MB, PDF](tragen Sie Ihre Praxisdaten ein)
(entweder selbst mit dem Farblaser ausdrucken ober über einen Kopie-Shop oder eine Druckerei vervielfältigen lassen)
Informationsfilm zu NFDM:
Elektronischer Medikationsplan (eMP)
Gemeinsam für mehr Patientensicherheit sorgen
Nachdem die CGM im Juli 2020 die Zulassung der gematik für den bundesweiten Einsatz der KoCoBox MED+ als E-Health-Konnektor in der TI erhalten hat, kommen nun erstmalig medizinische Anwendungen wie das Notfalldatenmanagement und der elektronische Medikationsplan zum Einsatz. Praxen, mit einer KoCoBox MED+ an die TI angebunden sind, können nun einfach über ein Upgrade ihren Konnektor zum E-Health Konnektor aufrüsten.
Vom BMP zum eMP
Patienten, die drei oder mehr Arzneimittel verordnet bekommen, haben Anspruch auf einen bundeseinheitlichen Medikationsplan. Mit dem eMP erreicht der Medikationsplan seine nächste Entwicklungsstufe: Künftig kann er auf Wunsch des Patienten nicht mehr in Papierform ausgehändigt, sondern als elektronischer Plan auf der eGK gespeichert werden. Das wird die Aktualisierung eines bereits erstellen Plans erleichtern und die Datenverfügbarkeit, im Gegensatz zur Papierversion, erhöhen. Zudem unterstützt der eMP die Dokumentation einer Medikamentenhistorie.
Weitere Informationen zum eMP erhalten Sie hier:
- Checkliste: eMP anlegen [0,2 MB, PDF]
- Checkliste: eMP auslesen [0,5 MB, PDF]
Gerne auch für Ihre Praxis/Wartezimmer: (zur Information Ihrer Patienten)
- Ihr Plakat für das Wartezimmer im Format A3 [2,5 MB, PDF]
- Ihr Plakat für das Wartezimmer im Format A3 – editierbar [2,9 MB, PDF](tragen Sie Ihre Praxisdaten ein)
- Ihr Flyer für das Wartezimmer A4 [2,2 MB, PDF]
- Ihr Flyer für das Wartezimmer A4 – editierbar [2,6 MB, PDF](tragen Sie Ihre Praxisdaten ein)
Arzneimitteltherapiesicherheit
Ärzte und Apotheker erhalten so einen besseren Überblick über die aktuelle Medikation. Dies spielt für die Arzneimitteltherapiesicherheit eine wichtige Rolle: Das Risiko von Fehl- oder Doppelverordnungen, Medikamentenmissbrauch, Kontraindikationen, Unverträglichkeiten und unerwünschten Arzneimittelwechselwirkungen sinkt. Die ins Primärsystem übertragenen Informationen können vom Arzt und Apotheker strukturiert zur Prüfung der Sicherheit der Arzneimitteltherapie (AMTS-Prüfung) verwendet werden - mit oder ohne elektronische Unterstützung wie z.B. dem interaktiven Arzneimittel-Therapie-Sicherheitscheck i:fox oder Interaktions- und CAVE Check.
Hausärzte erhalten eine Einzelleistungsvergütung (GOP 01630) für Patienten, die entsprechend der Regelung in Paragraf 29a Bundesmantelvertrag-Ärzte mindestens drei verordnete systemisch wirkende Medikamente dauerhaft – über einen Zeitraum von mindestens 28 Tagen – anwenden. Für diese Patienten ist die Chronikerpauschale in den drei folgenden Quartalen nicht berechnungsfähig.
Die GOP 01630 kann im Laufe von vier Quartalen nur von einem Vertragsarzt einmalig abgerechnet werden. Aktualisierungen sind damit abgegolten. Der Zuschlag (GOP 01630) beträgt 39 Punkte (2019: 4,22 Euro). Die Vergütung erfolgt extrabudgetär. Der Zuschlag kann je Patient im Laufe von vier Quartalen nur von einem Vertragsarzt einmalig abgerechnet werden. Abrechnungsausschluss: Im Behandlungsfall nicht neben der Chronikerpauschale (GOP 03220/04220), den Zuschlägen zur Chronikerpauschale (GOP 03221/03222 und GOP 04221/04222) sowie Leistungen des hausärztlich-geriatrischen Betreuungskomplexes (GOP 03362) berechnungsfähig.
Elektronischer Arztbrief (eAB)
Schnell und sicher mit Kollegen kommunizieren
Das postalische Versenden von Arztbriefen ist zeitaufwändig. Da auch das Kommunizieren via E-Mail aus datenschutzrechtlichen Gründen im Gesundheitswesen keine Alternative ist, wurde der E-Arztbrief entwickelt. Diesen können Ärzte und Psychotherapeuten bereits heute über den Kommunikationsdienst KV-Connect im SNK z. B. via KV-SafeNet versenden, empfangen und abrechnen.
Der E-Arztbrief in der TI
Praxen, die an die TI angebunden sind, verfügen bereits über wichtige technische Anforderungen, um eArztbriefe zu versenden (z. B. ist ein KV-SafeNet-Router dann redundant nicht mehr erforderlich). Ist eine Praxis an die TI angebunden, können nach Erwerb des eArztbrief-Moduls und nach der Anforderung von Registrierungsdaten bei der KV eArztbriefe versendet und empfangen werden.
Vergütet wird der eArztbrief mit 28 Cent fürs Versenden (GOP 86900) und 27 Cent fürs Empfangen (GOP 86901).Informationen zur Förderung des E-Arztbriefs:
- einmalig 100 Euro: für die Einrichtung der Praxis für den Versand von eArztbriefen und die Nutzung von KIM Praxen müssen gegenüber der KV nachweisen, dass die notwendigen Komponenten installiert und funktionsfähig sind.
- 23,40 Euro pro Quartal: Betriebskostenpauschale für den Übertragungsdienst seit dem 1. April 2020, auch wenn noch kein KIM-Dienst verfügbar ist
Kommunikation im Medizinwesen (KIM)
Der neue Kommunikationsstandard KIM
Nach dem erfolgreich abgeschlossenen Feldtest steht nun allen Beteiligten im Gesundheitswesen, die über die KoCoBox MED+ an die Telematikinfrastruktur (TI) angebunden sind, der neue Kommunikationsstandard KIM (K ommunikation i m M edizinwesen) zur Verfügung. Der neue Fachdienst KIM ermöglicht innerhalb der TI eine barrierefreie, authentische und sichere digitale Kommunikation zwischen allen Leistungserbringern, Leistungserbringerinstitutionen und Kostenträgern im deutschen Gesundheitswesen. Alle Anwender haben nun die Möglichkeit, über Sektorengrenzen hinweg interoperabel, sicher und auf Standards basierend Informationen und Dokumente auszutauschen. Als erste Mehrwertanwendung des Kommunikationsstandards wird die Übermittlung von elektronischen Arztbriefen (E-Arztbriefen) zur Verfügung stehen.Daneben muss ab 2021 für die Erstellung und Übermittlung von elektronischen Arbeitsunfähigkeits-bescheinigungen (eAU) verpflichtend der neue Kommunikationsstandard KIM eingesetzt werden. Zukünftig soll dann auch der Versand von Heil- und Kostenplänen, weiteren Formularen, Befunden, Bescheiden, Abrechnungen oder Röntgenbildern ausschließlich verpflichtend über KIM erfolgen. Zwingende Voraussetzung für die Nutzung von KIM ist ein Anschluss an die TI. Auch KIM wurde durch die CGM in einem aufwendigen Feldtest umfangreich geprüft: In enger Zusammenarbeit mit der KV Nordrhein sowie den KZVen Berlin, Nordrhein, Baden-Württemberg und der KZV Bayerns wurde KIM mit 50 Ärzten, 16 Zahnärzten, vier KZVen und einem Krankenhaus erprobt. Der KIM-Feldtest ist nun erfolgreich abgeschlossen und CGM KIM wurde als erster Fachdienst für die Anwendung KIM (ehemals KOM-LE genannt)
Achtung: Um alle Mehrwertanwendungen der TI nutzen zu können, benötigen Sie einen elektronischen Heilberufsausweis (eHBA). Der eHBA ermächtigt Sie z. B. dazu, Notfalldaten qualifiziert zu signieren oder Ihre persönliche Unterschrift unter einen E-Arztbrief zu setzen.
So funktioniert KIM
Über den neuen Fachdienst und Kommunikationsstandard können alle TI-Teilnehmer per E-Mail medizinische Informationen und Dokumente in einem geschlossenen System austauschen. Dabei kann der Fachdienst direkt in die Praxis- oder Apothekensoftware integriert werden, um die vorhandenen Workflows im System zu unterstützen. Zudem kann jedes Arzt- oder Zahnarztinformationssystem bzw. jedes Apothekenverwaltungssystem und Krankenhausinformationssystem mit einer E-Mail-Funktion oder einer herkömmlichen E-Mail-Anwendung verwendet werden. Die Nachrichten werden beim Versand für den Empfänger verschlüsselt und automatisch mit der Praxis- oder Institutionskarte (SMC-B) signiert. Sensible Daten können so nicht unbemerkt gefälscht, eingesehen oder manipuliert werden. Sie sind ausschließlich für den Adressaten lesbar.
Aktuelle Gutscheinaktion: Jetzt beauftragen und erste Berechnung der Monatsgebühr ab 01.04.2021. Ihr Gutschein-Code: G2M (Einfach im Warenkorb bei Gutschein-Code eingeben)
Die Vorteile von KIM auf einen Blick
- Integrierte digitale Kommunikationsmöglichkeit ohne Medienbrüche
- Unmittelbarer Austausch von digitalen Dokumenten ausschließlich zwischen den KIM-Adressaten des zentralen Adressbuchs
- Sichere und vertrauliche Kommunikation durch verschlüsselten Datentransfer
- Sektoren- und berufsübergreifende Vernetzung und Erreichbarkeit auf Basis der TI
- Verringerung von Arbeits- und damit Zeitaufwand
- Steigerung von Rechtssicherheit und Datenschutz
KIM – von der Bestellung bis zum Versand
Schritt-für-Schritt-Anleitung
- Zunächst bestellen Sie die CGM KIM-Adressen im CGM KIM-Webshop
- Dann beauftragen Sie MATHOL mit dem KIM-Modul für den eArztbrief und deren Einrichtung / Konfiguration.
- Begleitet durch MATHOL wird dann mit den bestellten CGM KIM-Adressen und den dazugehörigen Registrierungscodes die Registrierung im CGM KIM-Fachdienst abgeschlossen. Dadurch werden Sie als berechtigter Teilnehmer automatisch in das KIM-Adressbuch aufgenommen.
- Anschließend erfolgt durch MATHOL die Installation/Konfiguration des CGM M1 PRO Clientmoduls .
- Als Nächstes wird mit MATHOL die Konfiguration des Clientmoduls vorgenommen, über das der Versand der KIM-Nachricht erfolgt. Und dies direkt aus Ihrem CGM M1 PRO heraus.
- Die Installation ist abgeschlossen. Sie können nun KIM-Nachrichten verschlüsselt und signiert versenden und empfangen.
Bestellformular für KIM / eArztbrief Flyer zu KIM
Informationsfilm zu KIM:
elektronische Patientenakte (ePA)
Daten schnell und sicher austauschen
Die CompuGroup Medical Deutschland AG bietet mit CGM LIFE eine zukunftssichere E-Health-Plattform und eine patientengeführte elektronische Gesundheitsakte. Zahlreiche E-Health-Lösungen basieren auf der bewährten und hochsicheren CGM LIFE-Technologie. Zukünftig soll die CGM LIFE-Plattform auch um die elektronische Patientenakte gemäß gematik-Spezifikation (gematik-ePA) erweitert werden. CGM hat mit der Entwicklung der gematik-ePA begonnen und bereits einen Zulassungsantrag für den Einsatz in der Telematikinfrastruktur gestellt. CGM LIFE mit der von CGM entwickelten gematik-ePA soll pünktlich im Januar 2021 zur Verfügung stehen. CGM plant neben der Entwicklung der gematik-ePA auch die hierfür notwendige Weiterentwicklung des Konnektors KoCoBox MED+, passender Module für die Arztinformationssysteme und nicht zuletzt einer mobilen App für Patienten. Damit können wir das gesamte notwendige Produktspektrum anbieten und bei der gematik in die Zulassung bringen.
elektronische Arbeitsunfähigkeit (eAU)
Eine weitere Anwendung in der Telematik Infrastruktur die zum 01.01.2021 startet und lt. aktuellen Informationen zum 01.10.2021 verpflichtend eingeführt wird. Die elektronische Arbeitsunfähigkeit wird in der ersten Stufe – in 2021 – die erste Seite / Adressiert an die Krankenkasse über die TI an die Krankenkasse übertragen. Die Seite 2 und 3 – Arbeitgeber und Patient werden vorläufig noch ausgedruckt. Ab 01.01.2022 soll dann der Ausdruck für den Arbeitgeber wegfallen, da dann die Krankenkasse verpflichtet ist, diese Ausführung dem Arbeitgeber zur Verfügung zu stellen. Auf Wunsch kann der Patient noch einen Ausdruck erhalten.
Datenschutz
Datenschutz: mit Sicherheit auf höchstem Niveau
Die Anforderungen an die Datensicherheit in der Telematikinfrastruktur sind extrem hoch. Dies wird von Patienten ebenso eingefordert wie von denjenigen, die Gesundheitsdaten erheben bzw. mit ihnen arbeiten. Zu Recht, schließlich sind die Gesundheitsdaten eines Menschen hochsensibel. Deswegen wurde mit der TI in Deutschland eine der weltweit sichersten Vernetzungen zwischen den Akteuren im Gesundheitswesen geschaffen. Alle sicherheitsrelevanten technischen Komponenten, die für die Anbindung der Praxen und Kliniken an die TI erforderlich sind, werden vom Bundesamt für Sicherheit in der Informationstechnik (BSI) sorgsam geprüft und zertifiziert. Die Nutzung der TI ist nur mit jeweils eindeutiger Identifikation mittels elektronischem Heilberufsausweis, Praxis- oder Institutionskarte (SMC-B) möglich. Darüber hinaus werden Daten ausschließlich in verschlüsselter Form übertragen.